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Das gilt

Beim Einfahren in den Kreisverkehr dürfen Sie nicht blinken, beim Verlassen des Kreisverkehrs muss geblinkt werden.

Der Kreisverkehr wird in der Regel durch die Verkehrsschilder „Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“ geregelt. Hier haben Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt.