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Lösung

Beim Fahren mit dem E-Scooter gelten die Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren.

Für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren und Fahrende in der Probezeit gilt die 0-Promille-Grenze. Deswegen den E-Scooter nach Alkoholgenuss am besten stehen lassen und Alternativen, wie Bus, Bahn oder Taxi, nutzen.