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Lösung

Das Fahren mit dem E-Scooter ist nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt. Gibt es keine,  muss mit dem E-Scooter auf der Fahrbahn gefahren werden. Das gilt auch außerhalb geschlossener Ortschaften, dort ist zusätzlich die Benutzung von Seitenstreifen zulässig.

Andere Verkehrsflächen dürfen nur benutzt werden, wenn es durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ angezeigt ist. Zusatzzeichen für den Radverkehr, wie "Radfahrer frei" bei Einbahnstraßen, gelten allerdings nicht für E-Scooter.

Das Verkehrszeichen „Verbot für Radverkehr“ gilt hingegen auch für E-Scooter.