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Kinderfahrrad: Wo dürfen Kinder fahren?

Kinder müssen mit dem ersten Kinderfahrrad auf Gehwegen und in Fußgängerzonen langsam fahren und auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Das gilt auch, wenn sie mit Laufrad, Roller oder Inline-Skates unterwegs sind.

Kinder auf Fahrrädern müssen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren. Bis zum 10. Lebensjahr dürfen sie ihn ebenfalls noch nutzen.  Danach fahren sie auf der Straße. Wenn Sie gemeinsam unterwegs sind, können Sie entscheiden: Entweder begleiten Sie Ihr Kind auf dem Gehweg oder Sie fahren auf der Straße, während Ihr Kind auf dem Gehweg bleibt. Es hängt davon ab, ob Sie beim Fahren einen guten Kontakt zu Ihrem Kind haben und wie breit und übersichtlich der Gehweg gestaltet ist.