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Kinder und Spielfahrzeuge

Kinder sind gern mit Roller, Laufrad und Fahrrad unterwegs. Sie haben damit nicht nur viel Spaß, auch ihre Gesundheit und ihre Bewegungssicherheit profitieren davon. Kinder, die im Kindergarten und zuhause oft mit dem Laufrad herumgerollt und mit dem Spielfahrrad gefahren sind, haben einen großen Vorteil beim späteren Radfahren.

Im Alltag sind Spielfahrzeuge einer hohen Belastung ausgesetzt und müssen deshalb besonders robust sein. Sinnvoll ist es, dass ein Spielzeug neben der CE-Kennzeichnung auch das GS-Prüfzeichen aufweist.

Außerdem sind sie keine Fahrzeuge im Sinne der StVO (vgl. §24 Abs.1 StVO). Deshalb müssen sie auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Nach §31 StVO dürfen sie in der Regel nicht auf der Straße benutzt werden.