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An diese Regeln müssen sich Lastenrad-Fahrende halten

Wer mit dem Lastenrad unterwegs ist, für denjenigen gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für normale Fahrräder. Denn nach dem Straßenverkehrsrecht handelt es sich bei Lastenrädern ohne und mit elektrischer Unterstützung (bis 25 km/h) um Fahrräder. Es gibt jedoch ein paar Besonderheiten:

Mit dem Lastenrad wird auf benutzungspflichtigen Radwegen gefahren. Sie dürfen allerdings auf die Fahrbahn ausweichen, wenn es unzumutbar ist, auf dem Radweg zu fahren – zum Beispiel, wenn dieser für das Lastenrad nicht breit genug ist.

Eine weitere Besonderheit betrifft das Abstellen: Lastenräder dürfen auf dem Gehweg abgestellt werden, sofern andere dadurch nicht behindert werden. Genauso dürfen sie am Fahrbahnrand (auf Sichtbarkeit bei Dunkelheit achten, z.B. durch ein Standlicht) und auf speziell ausgewiesenen Lastenradparkplätzen geparkt werden.