Text
Wussten Sie...
... dass das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse mit einem Bußgeld sowie einem Monat Fahrverbot geahndet wird?
Gleiches gilt, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird.
... dass das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse mit einem Bußgeld sowie einem Monat Fahrverbot geahndet wird?
Gleiches gilt, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird.