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Das sagt das Gesetz
Kinder müssen bis zum 12. Lebensjahr bzw. bis zu einer Körpergröße von 150 cm in Kraftfahrzeugen in einem geeigneten Kindersitz gesichert sein. Dies schreibt § 21 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung vor.
Wer Kinder in seinem Auto mitnimmt, trägt die Verantwortung für deren korrekte Sicherung.