Auf Autobahnen und auf Straßen außerorts, die mindestens zwei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung haben, müssen Sie eine Rettungsgasse bilden, sobald die Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen.
Bilden Sie die Rettungsgasse zwischen dem ganz linken und den übrigen Fahrstreifen, die rechts daneben liegen.